Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

a. Für die Geschäftsbeziehungen der Greentrend GmbH (im Folgenden Verkäufer) mit seinen Kunden gelten ausschließlich diese Bedingungen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

b. Bei den Vertragsgegenständen handelt es sich um „Naturprodukte“, also verderbliche Ware.

2. Musterware

a. Die dem Kunden zur Probe zur Verfügung gestellten Muster handelt es sich um Anschauungsmaterial, die zur Veranschaulichung gilt. Solche Artikel begründen keine Beschaffenheitsgarantie. Abweichungen bei Maßen, Gewichten und Stückzahlen sind im Rahmen handelsüblicher Toleranzen einschlägiger DIN Vorschriften und produktionstechnischer Abweichungen zulässig.

b. Die Verpackung oder das Dekomaterial ist unverbindlich, entspricht aber dem Wert und der Güte des vorgestellten Artikels.

3. Gefahrübergang

Die Ware wird vom Verkäufer auf Gefahr des Kunden versandt.

4. Transportbehälter

Soweit die Ware auf CC-Containern oder Euro-Containern geliefert wird, sind diese vor oder umgehend nach der Lieferung (Zug um Zug) zurückzuführen. Andernfalls werden sie dem Kunden von dem Verkäufer in Rechnung gestellt.

5. Lieferung und Lieferverzug

a. Liefertermine sind schriftlich anzugeben.

b. Wird ein verbindlicher Liefertermin überschritten, kommt der Verkäufer mit Überschreiten in Verzug. Will der Kunde von dem Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er vorab dem Verkäufer eine angemessene Frist zur Lieferung setzen.

c. Schadensersatzansprüche kann der Kunde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verkäufers geltend machen. Bei leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung ausgeschlossen.

d. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer, dessen Lieferanten oder der Transportunternehmen eintretende Betriebsstörungen oder behördliche Anordnungen, wie z.B. Import- und Exportbeschränkungen, die den Verkäufer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, die Ware zum vereinbarten Liefertermin zu liefern, begründen keine Ansprüche gegen den Verkäufer.

6. Zahlung

a. Innerhalb von 14 Tage nach Erhalt der Ware und der Rechnung ist der Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.

b. Mit Gegenansprüchen kann der Kunde nur aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag besteht.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der Ware bleibt diese im Eigentum des Verkäufers.

8. Gewährleistungsrecht

a. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm gelieferte Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige offensichtliche Mängel dem Verkäufer unverzüglich, spätestens innerhalb von 12 Stunden schriftlich unter Angabe der Art und des Umfanges der Mängelrüge, vorab per Telefax oder elektronischer Form, mitzuteilen.

b. Die Ware ist mangelhaft, wenn sie über 20% der Beschaffenheit des Warenmusters in Größe und Beschaffenheit abweicht.

c. Rügt der Kunde die Ware als mangelhaft, hat er die einzelnen mangelhaften Produkte auszusortieren und so zu lagern, dass sie nicht weiteren Schaden erleiden. Die mangelhafte Ware ist in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zu Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten.

d. Binnen weiterer 48 Stunden ist dem Verkäufer die Möglichkeit einzuräumen, die Ware selbst zu untersuchen. Ist die Ware zu Recht beanstandet, kann der Verkäufer, wenn es sich bei dem Kunde nicht um einen Verbraucher handelt, nach seiner Wahl Nacherfüllung leisten. Andernfalls hat der Kunde die dem Verkäufer entstandenen Kosten zu ersetzen.

9. Verschwiegenheit

Der Kunde ist verpflichtet, über die Geschäftsbeziehung gegenüber Dritten Verschwiegenheit zu bewahren.

10. Gerichtsstand

a. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand Würzburg.

b. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber seinem Kunden dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.

11. Schlussbestimmungen

a. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

b. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.